Der unterzeichnete Vorstand beehrt sich, den geehrten Mitglieder der Gesellschaft folgendes mitzuteilen:
Die am 11. Dezember vor. Jahres abgehaltene ordentliche Generalverdammkung hat beschlossen, den jährlichen Beitrag der ordentlichen Mitglieder auf 250 M. vom 1. April 1921 an zu erhöhen.
Der jährliche Beitrg der außerordentlichen Mitglieder erhöht sich infolgedessen entsprechend § 8 der Statuen auf die Hälfte dieses Beitrags= 15 Mark.
Gleichzeitig wurde von der Generalversammlung die Erhöhung des Eintrittgeldes für ordentliche Mitglieder auf 300 M. festgesetzt und angeregt, auch von neu eintretenden außerordentlichen Mitgliedern ein Eintrittsgeld zu erheben, was Veranlassungen zu dem Antrag gab, hierüber den Beschluß einer außerordentlichen Generalversammlung herbeizuführen, da die Erhebung eines Eintrittsgeldes von den außerordentlichen Mitgliedern eine Abänderung des § 8 der Statuten benötigt
Der Vorstand hat sich durch die Absicht der Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung veranlaßt gesehen, die Statuten wie auch die Paragraphen der Gesellschafts-Ordnung einer Durchsicht zu unterwerfen, wobei ihm verschiedene abänderungsbedürftig erschien.
Die Abänderungen, welche der Vorstand glaubt der nächsten außerordentlichen Generalversammlung zur Entschließung vorlegen zu sollen, sind in einem Druckstück zusammengestellt, welches zur Kenntnisnahme der sehr geehrten Herren Mitglieder im Lesezimmer ausliegt.
Die außerordentliche Generalversammlung soll Sonnabend, den 12. März d. Jahres nachm. 6 Uhr im Gesellschaftshause stattfinden, wozu die ordentlichen Mitglieder unserer Gesellschaft hierdurch eingeladen werden.
Tagesordnung: Beratung und Beschlußfassung über neue Satzungen.
Leipzig, den 26. Februar 1921
Der Vorstand. (M. Krause, z.Zt. Vorsitzender.)
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